Qualifikation unserer Sachverständigen


Rechtspsychologie

Im HIGFW tätige Sachverständige verfügen über einen Studienabschluss M.Sc. Rechtspsychologie und/oder befinden sich in Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie gemäß BDP/DGPs bzw. haben diese absolviert.

Das HIGFW versteht sich u. a. als Ausbildungsinstitut. Den Absolvent:innen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie soll ein einfacher Berufseinstieg ermöglicht werden. Hierfür verschreiben sich die im HIGFW tätigen Kolleg:innen insbesondere der Aufnahme, Beschäftigung, Betreuung und Fortbildung von Berufseinsteiger:innen.

Für eine sachgemäße Ausführung der ersten Aufträge bekommen Berufseinsteiger:innen fallgebunden eine(n) Supervisor:in zur Seite gestellt. Dieser ist sowohl für die inhaltliche Vorgehensweise während des Falles Ansprechpartner:in und wird in der Folge das finale Gutachten vor Abgabe an Auftraggeber korrigieren und weitere Bearbeitungshinweise an den/die Betreute(n) formulieren.

Rechtsmedizin

Im Bereich der Rechtsmedizin erfolgt die Begutachtung bis auf Weiteres durch den berufenen Fachvertreter oder wird durch diesen supervidiert. Ggf. werden auch weitere Ärzt:innen für Rechtsmedizin oder Naturwissenschaftler:innen mit besonderen Qualifikationen beigezogen.