Familienrecht

Familienrecht

 

Familiengerichtliche Entscheidungen benötigen oft zusätzliche psychologische Expertise durch einschlägig ausgebildete psychologische Sachverständige, um Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Diese Expertise stellen wir Ihnen im HIGFW zur Verfügung.

Spezialisierte Rechtspsycholog:Innen erstellen familienpsychologische Gutachten zu folgenden Themen:

  • Elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
  • Kindeswohlgefährdung und Erziehungsfähigkeit
  • Lebensmittelpunkt des Kindes
  • Rückführung des Kindes nach Fremdunterbringung
  • Umgang des Kindes mit bedeutsamen Bezugspersonen

Im Fokus jeder familienrechtlichen Begutachtung steht das Wohl des Kindes/ der Kinder. Dabei werden alle relevanten Wirkfaktoren mit höchster Sorgfalt analysiert und auf dieser Grundlage eine Empfehlung gegeben. Zu den relevanten und fachlich etablierten Kindeswohlkriterien gehören:

  • Entwicklung des Kindes, Bedürfnisse und Ressourcen
  • Bindung des Kindes
  • Wille des Kindes
  • Kontinuität der Lebensumstände des Kindes
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Bindungstoleranz der Eltern
  • Kooperationsfähigkeit der Eltern

Im Kontext unserer Gutachtertätigkeit verfolgen wir einen methodischen Ansatz, der sich durch strukturierte diagnostische Schritte und eine fundierte, evidenzgestützte Analyse auszeichnet. Dies ermöglicht uns, Beurteilungen und Ratschläge zu formulieren, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Zu den Kernverfahren unserer Arbeit zählen:

  • Strukturierte Interviews und Explorationsgespräche mit Eltern und Kindern nach einem festgelegten Leitfaden
  • Sowohl freie als auch teilweise strukturierte Beobachtungen der Interaktionen zwischen Eltern und Kindern
  • Einsatz von testdiagnostischen Methoden sowie Fragebögen und Screeningverfahren für Eltern und Kinder
  • Datengewinnung durch Befragung von Fachpersonal und, falls notwendig, Gespräche mit weiteren Familienmitgliedern
  • Optional: Gemeinsame Gespräche mit den Eltern zur Förderung eines Konsenses in Hinblick auf §163 Abs. 2 FamFG.

Die für die Beurteilung relevanten Informationen werden durch diese Methoden im Rahmen von Hausbesuchen und Terminen in unserer Praxis gesammelt.

Unser Vorgehen als Sachverständige orientiert sich an den Prinzipien Neutralität und Objektivität unter Einhaltung des Datenschutzes. Der gesamte Begutachtungsprozess sowie das verschriftlichte Gutachten ist wissenschaftlich fundiert und transparent gestaltet und somit für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Einzelfall und der spezifischen Fragestellung. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der betroffenen Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Komplexität des Falles, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche sowie weiteren variablen Aspekten.

Unsere Gutachten orientieren sich an den psychologischen und wissenschaftlichen Grundsätzen sowie den Anforderungen und Richtlinien psychologischer und juristischer Fachgesellschaften und zeichnen sich daher durch einen hohen Qualitätsstandard aus.

Im Familienrecht richtet sich das Vorgehen unserer Sachverständigen nach den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrecht, 2019).